Grüß Gott bei der Feuerwehr Hammer
Die Freiwillige Feuerwehr Hammer wurde 1895 gegründet.
Die Freiwilligen Feuerwehren waren ursprünglich fast ausnahmslos Vereinigungen und Vereine. Nachdem am 29. Dezember 1981 das Bayrische Feuerwehrgesetz eingeführt worden ist, wurde die schon lang geforderte Trennung von „kommunaler Feuerwehr“ und Feuerwehrverein umgesetzt.
Die kommunalen Freiwilligen Feuerwehren werden heute im Bereich des Einsatz- und Ausbildungsdienstes, der notwendigen Unterkünfte, der Geräte und Fahrzeuge, usw. über die jeweilige Kommune finanziert. In unserem Fall die Gemeinde Siegsdorf. Dies, ist als sogenannte Pflichtaufgabe der Gemeinde, auch im Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) § 3 festgehalten.
Aufgaben des Feuerwehrvereins
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Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr Hammer als kommunale Einrichtung
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Umsetzung der Mitgliederwerbung und den Nachwuchs an Kräften
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Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Traditionspflege
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Kameradschaftspflege
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Die wichtigste Aufgabe des Feuerwehrvereins ist jedoch das Stellen der Mitglieder.
Die Mitglieder unterscheiden sich wie folgt:
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Mitglieder der Jugendfeuerwehr (im Alter zwischen 12 und 17 Jahren)
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aktive Mitglieder im Alter zwischen 18 und 65 Jahren (Feuerwehrdienstleistende)
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passive Mitglieder mit mind. 5 Jahren aktivem Dienst bzw. mit erreichen der Altersgrenze
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Fördernde Mitglieder
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Ehrenmitglieder (diese werden von der Vorstandschaft vorgeschlagen)